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Forum: empire-de
Board: [554] Spieler fragen Spieler
Topic: [330995] Hunde die Bellen beissen nicht ....

[4702479] VivacityAngel (DE1) [DE1] :: March 21, 2017, 11:25 a.m.
Hallo Lexus,
da steht eindeutig, dass sie deine Daten nicht an Dritte weiter geben. 

Wer allerdings das Spiel mit den sozialen Netzwerken verknüpft, hat sich da schon längst mit den Datenschutzbestimmungen von diesen einverstanden erklärt^^ 

Denke das es da keine Probleme gibt. Ich habe meine E-Mail bei Anmeldung angegeben und das vor über 5 Jahren und habe kein erhöhtes Spamaufkommen oder ähnliches bemerkt;-)

[4702657] -Isildur- (DE1) [DE1] :: March 21, 2017, 4 p.m.
Werte/r Lexus,
Werte/r Viva,

das mit den Daten nicht- weitergeben ist eine ganz heiße Sache
.
Mit Urteil vom 19.10.2016 hat der EuGH entschieden, dass dynamische (wechselnde) IP-Adressen personenbezogene Daten sind. .

Hier ein Auszug  der nachdenklich macht ! 

Der EuGH hat weiter entschieden, dass ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten eines Nutzers nicht nur – wie es nach dem Deutschen Telemediengesetz (TMG) erlaubt ist – erheben und verwenden darf, soweit dies zur Nutzung des Dienstes selbst und zur Abrechnung erforderlich ist, sondern – nun nach dem Urteil des EuGH – auch über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus, um die generelle Funktionsfähigkeit seiner Dienste zu gewährleisten. Gemeint ist damit, dass diese Daten beispielsweise gespeichert werden dürfen müssen, wenn sie zur Abwehr von Hackerangriffen erforderlich sind (was sachlich umstritten ist).

Mit anderen Worten, § 15 TMG verstößt gegen geltendes EU-Recht und muss zukünftig EU-Rechtskonform ausgelegt werden. Denn gem. Artikel 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 muss „eine Abwägung zwischen dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer“ und „dem Interesse des Mediendienstes, seine generelle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten“, möglich sein. Das TMG sieht eine solche Abwägungsmöglichkeit allerdings nicht vor.


isi


[4702661] LEXUS-101 (DE1) [DE1] :: March 21, 2017, 4:09 p.m.
yupp ... da steht eindeutig zweideutig drin  ....... ausser, wenn und aber
somit zu löcherig. Das wird Dir jeder Anwalt gerne erklären :D

zB. ...  ausser, es wird ein Geschäftsteil verkauft (Sklaven verkauft man)
zB. ...  wenn, Anbietern zur Erstellung und Aufbereitung von Statistiken (können die das nicht selber)
zB. ...  aber, nur gerade soviel Daten wie nötig sind (wieviel sind denn nötig)




[4702677] LEXUS-101 (DE1) [DE1] :: March 21, 2017, 4:48 p.m.
Man muss sich heute vor Augen halten, dass Daten ein Milliardengeschäft sind. Nicht um sonst sind Sozialwerke wie FB und Snapchat so gross geworden. Und jeder will sich da ein Stück vom Kuchen abschneiden. Was ist wenn Morgen GGE an ein solches Unternehmen verkauft wird.