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Forum: fourkingdoms-de
Board: [637] Bug Reports & Technische Hilfe
Topic: [8226] Neuer account und AGB

[-8226] Heinrich XXII4 [None] :: June 9, 2014, 7:17 a.m.
Es war gestern interessant zu sehen, das niemand den AGB zustimmt, wenn er das Spiel installiert. Auch wird diese vor Spielbeginn nicht angezeigt. Man sieht die AGB nicht einmal.

Da hier Blunter & Co. so gerne auf die AGB verweisen, gehe ich davon aus, das es sich um ein Bug handelt. Bisher hat wohl noch nie einer der AGB zugestimmt, weshalb Verweise aus rechtlicher Sicht bisher umsonst waren.

[24199] n1One [None] :: June 10, 2014, 1:57 a.m.
Das Thema AGBs und App-Stores ist sowieso noch eine sehr graue Zone im deutschen Rechtsraum. Eigentlich müssten die App-Anbieter noch im App-Store die AGBs anzeigen und durch den Kunden vor dem Download einer App bestätigen lassen. Die Bestätigung von AGBs nach dem Download in der App selber ist aus Sicht vieler Rechtsanwälte schon hinfällig, da der Download der App ja bereits stattgefunden hat. In meinem Unternehmen muss auch jeder Kunde die Angebote/Verträge abzeichnen und bekommt in Beisein eines Mitarbeiters die AGBs in schriftlicher Form ausgehändigt. Sollte ein Kunde erst die AGBs studieren und lesen wollen, so kann eine Vertrags- oder Angebotsunterzeichnung auch einige Tage später erfolgen. Und es ist nicht selten vorgekommen das neue Kunden es auch genau so gehandhabt haben. Dies ist ihr gutes Recht und schützt uns ebenfalls, da beide Seiten im Anschluss genau wissen worauf Sie sich einlassen und was Ihre Rechte und Pflichten sind.

Das Goodgame aber überhaupt keine Hinweise zu den AGBs gibt und nie nach einer Zustimmung zu diesen fragt, sind AGBs eigentlich unwirksam. Es kommt zwar ein Geschäftsverhältnis zwischen Goodgame und dem Spieler zustande, wenn dieser Rubine gekauft hat, aber die AGBs sind dafür nicht bindend bzw. unwirksam. Es würden dann die Bestimmungen des BGB gelten ohne jegliche Anpassungen durch eigene AGBs. Leider ist dies alles noch nicht genauestens geregelt im Bereich von Smartphone Apps und die App-Store Anbieter wie Google und Apple sind aktuell auch gar nicht dafür gerüstet um z.B. eine AGB-Zustimmung vor Download und Installation der App durchzuführen.

Ich denke früher oder später werden die Verbrauchschutz-Institutionen das ganze einmal rechtlich prüfen lassen und den Stein ins Rollen bringen, aber aktuell tut sich meiner Information nach in dem Bereich noch nicht viel. Es wurden auf gut Deutsch noch nicht genug Leute beschissen, um sich ernsthaft zu wehren und eine rechtliche Prüfung zu veranlassen. Zumal auch das Kosten-/Nutzen-Verhältnis eine große Rolle spielt. Wird man um wenige Euro beschissen, wird niemand einen Rechtsanwalt oder seine Rechtsschutzversicherung anrufen. Geht es aber um einige hundert oder gar tausende Euro, dann stellt sich gar nicht erst die Frage danach und es wird umgehend ein Anwalt zu Rate gezogen. Und aus benannten Gründen gibt es auch genügend App-Anbieter, die gerne mal ein paar Euro für Placebos annehmen und kaum rechtliche Konsequenzen zu fürchten haben. Im App-Store von Apple relativ schwierig ein solches Geschäftsmodell aufzubauen, aber im Google PlayStore eine Leichtigkeit, da es kaum Prüfungen der Apps gibt und auch die Anbieter eigentlich überhaupt nicht geprüft werden.

Hier mal ein interessanter Link bzgl. Apps und AGBs (Zwar nicht ganz genau das selbe Thema, aber der Kern ist das gleiche): http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Sicherheit-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-AGB-App-Abzocke-Sicherheit-Datenschutz-6271809.html